Impressum


cbw hospitality GmbH
Mundenhofer Weg 10
79224 Umkirch
Tel. +49 160 97946311

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www.auerhahn-feldberg.com

 

Geschäftsführer: C. Werer
USt.ID.Nr.: DE 297 128 221
Amtsgericht Freiburg: HRB 711983

 

Gestaltung & Programmierung:
Keßler.CreativDesign

 

 

EU-Streitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Haftung für Inhalte
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Urheber- und Markenrechte
© Auerhahn Feldberg, Feldberg. Alle Rechte vorbehalten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung eines Zimmers in unserem Hotel

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weitere Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels spätestens bei Abreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe- von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des eines höheren Schadens vorbehalten. - Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mündlich vor Ort, per Telefon oder schriftlich oder per Email bestätigt und die bestellten Zimmer nicht 14 Tage vor der Anreise storniert. Wird das Zimmer in den letzten 14 Tagen vor Anreise storniert, muss dies schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise beträgt die Stornierungsgebühr 50% der Gesamtbuchung, danach 100% der Gesamtbuchung. Bei Nichterscheinen des Gastes wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet.

Rücktritt des Hotels
Das Hotel kann im Rahmen des Hausrechtes den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten seitens des Gastes trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigt das Hotel, so behält das Hotel den Anspruch auf den Gesamtpreis; dabei werden jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile angerechnet, die er aus einer möglichen anderweitigen Belegung des Objektes erlangt.

Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers nach 10.00 Uhr 10,- € pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast vertragliche Leistungen – z.B. infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Hotel zu vertretenden Gründen – nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Das Hotel erstattet jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer möglichen anderweitigen Vermietung des Objektes erlangt.

Haftung und Pflichten
Das Urlaubsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung mit dem Hotel. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist der das Hotel berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben das Mietobjekt zu verlassen.
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Der Gast verpflichtet sich zugleich für alle Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln.
Der Gast haftet in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder an seinen sonstigen Einrichtungen und muss diese dem Hotel unverzüglich, spätestens jedoch bei Abreise, anzeigen. Die Haftung des Hotel bzw. des Eigentümers wird auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für derartige Schäden ist die Haftung unbeschränkt.
Weder der Vermittler noch der Eigentümer haften für den Verlust oder die Beschädigung durch den Gast eingebrachten Sachen einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör vom Gast gesäubert zur Verfügung gestellt werden. Diesen Pflichten gelten unabhängig von der nachfolgenden Endreinigung durch das Hotel oder dessen Beauftragten. Bei nicht beachten ist das Hotel berechtigt, dem Gast nachträglich die Kosten für den entsprechenden Mehraufwand zu berechnen.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen diese dem Vermittler anzuzeigen und alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, jedenfalls noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Hotel schriftlich anzuzeigen.
Ein Haustier darf nur nach vorheriger Anmeldung und mündlicher oder schriftlicher Bestätigung des Hotel mitgebracht werden. Für jegliche durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

Weitere Obliegenheiten des Gastes, Ausschlussfrist
Zur Wahrung seiner Ansprüche ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel an dem Mietobjekt dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Für den Fall des Auftretens eines erheblichen Mangels, für den der Eigentümer vertraglich einzustehen hat, wird der Gast dem Hotel eine angemessene Frist zur Behebung stellen.
Der Gast ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende dem Hotel gegenüber unter der nachfolgend bezeichneten Anschrift geltend zu machen.
Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Urlaubsobjekt oder den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Gast oder seinen Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Objektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften das Hotel und Eigentümer nicht, es sei denn, dass ihnen eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, es sein denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit. Für derartige Schäden ist die Haftung unbeschränkt.

Verjährung, Sonstiges
Ansprüche des Gastes sowie seiner Mitreisenden dem Hotel gegenüber – gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten und der Nebenpflichten aus diesem Vertrag.
Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Gastes im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so tritt an deren Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt unberührt.

Kurtaxe
Kurtax-Beiträge sind im Zimmerpreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde Feldberg zu entrichten.

 

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